Therapie-Beginn

Seit April 2017 dienen die Erstgespräche als Sprechstundentermine zur ersten Orientierung, ob ein akuter Behandlungsbedarf vorliegt, ob Verhaltenstherapie überhaupt das geeignete Verfahren ist oder ob es anderweitige Hilfsangebote gibt. Je nach Ergebnis und Kapazität können dann zwischen 12 und maximal 80 Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt werden. Für diesen Antrag wird immer ein Bericht Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin benötigt. (Weitere Informationen zur ambulanten Psychotherapie auch als PDF-Download.)


Therapie-Verlauf

Erst nachdem die Genehmigung des Antrages durch die Krankenkasse vorliegt, beginnt die eigentliche Psychotherapie. Dazu verfügt die Verhaltenstherapie über eine Fülle unterschiedlicher Methoden, die individuell auf das jeweilige Störungsbild abgestimmt sind. So kann es für den einen sinnvoll sein, vergessene Hobbys oder Kontakte wieder zu aktivieren, während für den anderen vielleicht das Erlernen eines Entspannungsverfahrens oder die schrittweise Angstbewältigung im Vordergrund steht. Eine besondere Stärke der Verhaltenstherapie ist in jedem Fall ihr konkreter Ansatz im Hier und Jetzt!

Therapie-Ende

Jede Therapie geht auch einmal zu Ende: Im optimalen Fall, wenn Sie als Patient/in den Eindruck haben "so wie es mir jetzt geht – so könnte es bleiben". Am Ende einer Therapie sollte deutlich geworden sein, was zu den Schwierigkeiten geführt und was sie aufrecht erhalten hat; was Sie gelernt haben, in Ihrem Denken oder Verhalten zu verändern, so dass eine Besserung eingetreten ist und wie Sie sich selbst schützen können, um eine erneute Verschlechterung der Symptomatik frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. Die letzten Termine finden daher in der Regel in einem größeren zeitlichen Abstand statt.